Der Baukosten­rechner

Sie bauen. Sie sind Entwickler, Architekt, Generalunternehmer. Sie haben ein neues Projekt und brauchen ein Gefühl für die Kosten; erstmal ganz grob, so π x Daumen.

Willkommen bei DREIPLUS. Wir sind die Akribisten, die Spezialisten für Baukostenermittlung; und zwar ganz genau. Aber das ist der nächste Schritt und den gehen wir dann gemeinsam.

Für den Moment hilft Ihnen unser Baukostenrechner bei der schnellen und einfachen Ermittlung des Kostenkorridores. Genau, einfach so. Bitteschön.



Keine Registrierung, keine Abfrage von personenbezogenen Daten, keine Datenspeicherung. Kein Bullshit.

Berechnungsgrundlage

Projektart

Ausstattung

Projektgröße

Für Ihre Kombination aus Projektart und angegebener BGF können wir leider keine realistischen Kosten berechnen. Die Projektgröße für die von Ihnen gewählte Projektart liegt bei m².

m² [BGF]

Preisregion

Preisregionen

Baubeginn

jährliche Baukostensteigerung

%

Auftragnehmer

Wie gesagt: π x Daumen. Ganz grob. Trotzdem valide, da basierend auf unserer Erfahrung aus 25 Jahren und knapp 2.000 Projekten.

Ihr Projekt in groben Zahlen

Wie gesagt: π x Daumen. Ganz grob. Trotzdem valide, da basierend auf unserer Erfahrung aus 25 Jahren und knapp 2.000 Projekten. Unser Baukostenrechner kennt nicht die Besonderheiten Ihres Projekts. Von daher können die hier grob überschlägig ermittelten Zahlen stimmen. - Müssen sie aber nicht. Und weil das so ist, übernehmen wir keine Gewährleistung für die Erlangung und die Richtigkeit der nachstehend genannten Preise und Kosten.

Ihre Angaben


Projektart
Ausstattung
Projektgröße
Preisregion
Baubeginn
Auftragnehmer

Das würde Ihr Bauwerk netto, zuzüglich Umsatzsteuer kosten wenn Sie heute, jetzt, hier, unmittelbar die Bauleistungen beauftragen würden (diese Aussage wünscht sich die DIN 276) *

Datum

aktueller Baukostenkorridor
90 %
100 %
110 %

Das würde Ihr Bauwerk netto, zuzüglich Umsatzsteuer rein spekulativ zum Vergabezeitpunkt im Jahr kosten, bei Zugrundelegung einer jährlichen Kostensteigerung in Höhe von % (die wir aber alle nicht kennen oder bestätigen können)

Baubeginn

Baukostenkorridor zu Baubeginn
90 %
100 %
110 %

Diese Funktion wird von Ihrem Browser leider nicht unterstützt.

KGR 300

  • Rohbau einschl. Erdbau und Gründung
  • Dach
  • Fassade
  • Innenausbau

KGR 400

  • Technische Anlagen

* In den genannten Baukosten ist ein GU-Zuschlag in Höhe von 14,5% enthalten. Alle Kosten verstehen sich netto (zuzüglich 19% Umsatzsteuer)

So funktioniert unser Baukostenrechner

Mit dem Baukostenrechner von Dreiplus können Sie ganz einfach online in wenigen Schritten die groben Baukosten für Ihr Bauvorhaben ermitteln.

Berechnungsgrundlage der Baukosten

Wählen Sie zwischen der Berechnung von Baukosten anhand von Gebäuden und Objekten oder anhand von Einheitspreisen. Bei der Wahl für Einheitspreise bestimmt der Baukostenrechner lediglich den prozentualen Kostenkorridor für Ihr Bauvorhaben. Die Angabe von Projektart, Ausstattung und der Größe Ihres Bauvorhabens ist hierbei nicht notwendig.

Gebäudetyp wählen

Im nächsten Schritt fragt Sie unser Baukostenrechner nach dem Gebäudetyp, der in Ihrem Bauvorhaben realisiert werden soll. Die gewählte Projektart hat Einfluss auf die Kostenverteilung der einzelnen Gewerke, sowie auf die Kosten für Ausstattung und die Größe des Gebäudetyps.

Ausstattung des Bauvorhabens

Die Kosten für die Ausstattung Ihres Bauvorhabens werden im Baukostenrechner als grobe Richtwerte zwischen einfach bis gehoben angegeben. Abhängig vom gewählten Gebäudetyp haben die Aussatttungsmerkmale unterschiedliche Auswirkungen auf die Gesamtkosten Ihres Bauvorhabens.

Größe des Bauvorhabens

Geben Sie hier die Brutto-Grundfläche Ihres geplanten Bauvorhabens in m² an.

Wo wollen Sie bauen?

Je nachdem wo Sie bauen wollen, unterscheiden sich die Baukosten teilweise erheblich. Deshalb fragt Sie unser Baukostenrechner nach der Region des Bauvorhabens.

Baubeginn & Baukostensteigerung

Auch der Baubeginn hat Auswirkungen auf die Berechnung der Baukosten. Damit unser Baukostenrechner diesen Faktor berücksichtigen kann, geben Sie bitte an, in welchem Jahr der Bau beginnen soll und mit welcher jährlichen Baukostensteigerung Sie dabei rechnen.

Wer soll die Baumaßnahmen durchführen?

Zu guter Letzt müssen Sie noch festlegen, ob die Baumaßnahmen von einem Generalunternehmer oder den jeweiligen Einzelgewerken durchgeführt werden sollen.

Ihre Baukosten auf einen Blick

Der Baukostenrechner berechnet anhand Ihrer Angaben und auf Grundlage der Daten von bisher kalkulierten Projekten der Dreiplus Planungsgruppe den Kostenkorridor für Ihr Bauvorhaben. Diese Berechnung dient lediglich dazu, Ihnen einen ersten Eindruck von den zu erwartenden Baukosten zu verschaffen. Für eine detaillierte Kostenkalkulation wenden Sie sich bitte an die Dreiplus Planungsgruppe GmbH.


Baukosten berechnen - Methoden und Werkzeuge

Möglichkeiten zur Baukostenermittlung

Für die Baukostenermittlung für Objektbauten wie Krankenhäuser, Hotels, Einkaufszentren und Botschaften, aber eben auch größere Wohnungsbauten, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Baukostenberechnung über Vergleichsprojekte
  2. Baukostenermittlung über die Bauelementmethode
  3. Baukostenermittlung über Leistungspositionen
  4. Baukostenermittlung über BIM- Methodik

Baukostenberechnung über Vergleichsprojekte

Um die Baukosten eines Großprojekts über Vergleichsprojekte ermitteln zu können, ist es selbstverständlich erforderlich, auf entsprechende Vergleichsprojekte zugreifen zu können. Dies gestaltet sich im eigenen Haus häufig schwierig, da selten eine ausreichend große Zahl vergleichbarer Projekte vorliegt. Auch die verschiedenen Datenbankanbieter verfügen im Objektbereich - im Gegensatz zum Wohnungsbau - je nach Objekttyp um eine mehr- oder minder umfangreiche Datenbasis. Werden entsprechende Vergleichsprojekte herangezogen, sollte bei der Baukostenberechnung immer beachtet werden, wie alt die von Daten sind, denn die Baustandards haben sich in Bezug auf Wärmedämmung, Brandschutzanforderungen und Ausstattungsstandard in den letzten 20 Jahren massiv erhöht.

Werden ältere Vergleichsprojekte als Grundlage für die Kostenermittlung herangezogen, so ist zu beachten, dass zwar deren ursprüngliche Errichtungskosten über den Baupreisindex (www.destatis.de) hochgerechnet werden können, dann jedoch die Mehraufwendungen für die entsprechenden Baustandarderhöhungen noch aufgeschlagen werden müssen. Ganz wichtig also bei der Baukostenberechnung über Vergleichsprojekte: Ausstattungsstandards und (die oft nicht erwähnten und erkennbaren) Baukosten für Tiefbau, Gründung, Wasserhaltung (also alles, was in der Erde spielt) mit in die Vergleichsbetrachtung einbeziehen.

Baukosten über Bauelementmethode ermitteln

Baukosten lassen sich auch mit recht hoher Genauigkeit über die sogenannte Bauelementmethode ermitteln. Bauelemente sind ein Potpourri, eine Art Kochrezept, einzelner Leistungspositionen. In einem Bauelement „Außenwand“ werden beispielsweise alle Leistungen für sämtliche Schichten des Wandaufbaus (von innen nach außen etwa: Wandanstrich, Glasfasergewebe, Innenwandputz, Schalung, Beton, Bewehrung und WDVS) mit ihren jeweiligen Mengenanteilen zusammengefügt.

Prinzipiell ist es bei der Bildung von Bauelementen zur Kostenermittlung gleichgültig, ob eine Außenwand in ihrer Höhe nach laufenden Metern Wandlänge berechnet wird, oder ob die Kosten je Quadratmeter Wandfläche berechnet werden.

Verwendet der Ersteller einer Baukostenermittlung über Bauelemente ein AVA-Programm, das die Möglichkeit bietet, Leistungspositionen in ihrer anteiligen Rezepturmenge zu einem Bauelement zusammenzufügen (beispielsweise ORCAAVA, www.orca-software.com) so stehen ihm noch weit interessantere Möglichkeiten offen, um Baukosten effizient und schnell ermitteln zu können.

Neben der Gliederung der Bauelemente nach DIN 276 (in Kostengruppe 300 beispielsweise KGR310 Erdarbeiten, KGR 320 Gründung, KGR 330 Außenwände, KGR 340 Innenwände, KGR 350 Decken usw.) steht dem Anwender eines AVA-Programms die Möglichkeit offen, sich Bauelemente nach eigener Definition zusammenzustellen.

In unserem Büro Dreiplus Planungsgruppe GmbH ermitteln wir Baukosten für Wohnungsbauten beispielsweise über die Bauelementmethode mit einer geringen Zahl (ca. 30 verschiedenen Bauelemente), die DIN-bauelementübergreifend und gewerkeübergreifend zusammengestellt werden.

Beispiel

Ein gesamtes Treppenhaus besteht bei uns aus lediglich zwei Bauelementen. Das erste Element enthält alle einmalig je Treppenraum vorkommenden Leistungspositionen wie etwa alle Leistungspositionen für Aufzugsunter- und -überfahrt, RWA, Hauseingangstüranlage, Sauberlauf hinter der Hauseingangstür etc. Das zweite Bauelement enthält alle je Geschoss vorkommenden Leistungen für Aufzugsschachtwände samt Schachtzugangstüren, Treppenläufe, Podeste, Geländer, Podest- und Stufenbeläge samt Stufensockeln etc. Ist für ein solches gewerke- und bauteilübergreifendes Bauelement einmal eine Rezeptur entwickelt, benötigt man für die gesamte Baukostenherleitung von Treppenräumen (auch solche ganz unterschiedlicher Geschossigkeit) im Wohnungsbau nur noch wenige Sekunden.

Voraussetzung, um effizient nach der Bauelementmethode arbeiten zu können, ist der Einsatz einer LV-Textdatenbank, die nicht nur Leistungspositionen, sondern je Leistungsposition auch Baupreise und parallel Zuordnungen zu DIN 276- Bauelementen und Gewerken in Gliederung nach Standardleistungsbruch enthält, so beispielsweise die im Rudolf-Müller-Verlag erschienen LV-Texte und ZTV von dreiplus (www.dreiplus.de/lv-texte bzw. www.besser-ausschreiben.de).

Werden alle Bestandteile einer Bauelementrezeptur bepreist, und sind sie jeweils der DIN 276- und der STLB-Gliederung zugeordnet, so lassen sich damit alle an den Planer aus der aktuellen Fassung der DIN 276 gestellten Anforderungen erfüllen und Baukosten sehr effizient und sehr exakt zuordnen.

Baukostenermittlung über Leistungspositionen

Hierbei handelt es sich schlicht um die Erstellung von Leistungspositionen. Eine solche Art der Baukostenberechnung ist - entsprechende Planungstiefe vorausgesetzt - zwar sehr exakt, bedeutet jedoch einen hohen Bearbeitungaufwand. Diese Art der Baukostenermittlung sollte aufgrund der erforderlichen Planungstiefe und des damit verbundenen Bearbeitungsaufwands sinnvollerweise erst in LP 6 eingesetzt werden. Voraussetzung sind auch hier entweder eine mit Einheitspreisen versehene Textdatenbank (www.dreiplus.de/lv-texte), oder eben eigene Leistungspositionen mit Zuordnung zur DIN 276 und zur Gewerkegliederung nach STLB und die entsprechende Einheitspreis- oder Vergabeerfahrungen des Bearbeiters.

Baukostenermittlung über BIM-Methodik

Bei der Baukostenermittlung über BIM-Methodik wird prinzipiell genauso vorgegangen, wie bei der Bauelementmethode mit dem Vorteil, dass die Mengen für die Bauelemente nicht gesondert ermittelt werden müssen, sondern als „Abfallprodukt“ aus der jeweiligen CAD-Anwendung ausgegeben werden. Soweit die guten Nachrichten zum BIM-Einsatz.

Voraussetzung dafür, Kosten aus der CAD auslesen zu können, ist jedoch - einmal mehr- die Zuordnung von Leistungspositionen oder deren Rezeptur in einem baukostenbezogenen Bauelement, zu den verwendeten CAD-Elementen. Ob die Zuordnung der Leistungspositionen zu CAD-Elementen direkt in der CAD-Software erfolgt, oder nach Ausgabe der CAD-Daten über die IFC-Schnittstelle an ein sogenanntes „Bemusterungsprogramm“, in dem die CAD-Elementeigenschaften dann Kostenelementen zugeordnet werden, ist von Programmanbieter zu Programmanbieter unterschiedlich. Ein AVA-Programms mit IFC-Schnittstellte wie etwa ORCAAVA - ist natürlich Pflicht, wenn IFC-Daten aus der CAD direkt in die Ausschreibungssoftware übernommen werden sollen.

Die schlechte Nachricht im Zusammenhang mit der BIM-Baukostenermittlung ist, dass nach-wie-vor mit Baupreisen versehene und nach DIN 276 und STLB strukturierte LV-Positionen benötigt werden, die dann den CAD-Elementen zugeordnet werden. Trügerisch und - in Bezug auf die Baukosten - sehr gefährlich kann es bei der BIM-Methodik werden, wenn „unsichtbare“ Leistungen, die keine Materialien bedingen (bespielweise die Leistungsposition „Öffnung anlegen“) übersehen werden. Gleichfalls sehr anspruchsvoll wird es für CAD-Anwender und Baukostenermittler wenn unterschiedliche Leistungen in Abhängigkeit von Ihrer Einbausituation von der CAD nicht erkannt werden. Beispiel: Eine Innentür, die mittels CAD in eine Stahlbetonwand hineinkonstruiert wird, benötigt andere Bauleistungen (Laibungsschalung für Öffnung in Stahlbetonwand), als die gleiche Innentür, die in eine Gipskarton-Ständerwerkswand hineinkonstruiert wird (Öffnung anlegen, verstärkte UA-Profile zur Befestigung der Innentür). Die meisten CAD-Anwendungen kennen diese Unterschiede nicht „inhaltlich“. Grafisch und geometrisch wird eine solche Türöffnung in beiden unterschiedlichen Wänden von der CAD korrekt dargestellt, das inhaltlich benötigte Wissen darüber, welche Leistungspositionen in Abhängigkeit vom jeweiligen Wandtyp erforderlich sind, liegt jedoch in den CAD-Programmen nicht vor. Voraussetzung hierfür wäre eine inhaltlich dynamisch skalierbare Text- und Baupreisdatenbank und deren Verknüpfung mit CAD-Elementen. Bisher liegt nur eine einzige solche dynamisch skalierbare Textdatenbank in Form des Standardleistungsbuchs vor. Diese benötigt das Software-Zusatzmodul DBD-Baupreise, um erwartete Baukosten ausgeben zu können. Ein erstes Programm, das dank Verknüpfung mit dem STLB Baukosten grafisch ermitteln kann, ist DBD-Kostenkalkül. Dieses Programm haben wir in unserem auf Baukostenermittlung und LV-Erstellung spezialisierten bundesweit tätigen Architekturbüro DREI PLUS Planungsgruppe in ersten Projekten angewendet und hierbei Vorteile, aber auch Einschränkungen und Risiken, die sich aus der Programmanwendung ergeben, kennen gelernt.

Tabellarische Gegenüberstellung der verschiedenen Kostenermittlungsmethoden

Vergleichsprojekte Bauelemente Leistungspositionen BIM-Methodik
Genauigkeit sehr gering + ++ mittel
Objektbezug gering hoch sehr hoch hoch
Effizienz sehr hoch sehr hoch sehr aufwendig aufwendig
Übersichtlichkeit sehr gut gut 0 gering
Voraussetzungen gering gering sehr hoch hoch

Unser Fazit zur Baukostenberechnung

Wir bei Dreiplus erarbeiten Baukosten am liebsten und am effizientesten auf der Grundlage von Leistungspositionen mit der Bauelementmethode, wobei wir mit eigenen DIN-Kostengruppen und STLB-gewerkeübergreifenden Bauelementen die besten Erfahrungen in Bezug auf Effizienz und Kostentreue gemacht haben.


Baukostenberechnung - Anforderungen nach DIN 276

Unter anderem bestehen die folgenden Anforderungen aus der DIN 276 an die Erstellung einer Baukostenermittlung:

  • Genauigkeit
  • Umgang mit Risiken
  • Vollständigkeit
  • Dokumentation
  • Umsatzsteuer
  • Kostenprognosen
  • Regionalfaktoren

Zu diesen Anforderungen ist im Einzelnen festzustellen:

Genauigkeit

Eine Kostenermittlung kann immer nur so genau sein, wie die ihr zu Grunde liegende Planung ist. Steht als Grundlage einer Kostenermittlung nur eine Vorplanung zur Verfügung, so können die daraus hergeleiteten Kosten nur ungenau angegeben werden (denn eine genaue Kostenermittlung auf Grundlage einer ungenauen Planung wird kaum möglich sein). Wie genau eine Baukostenermittlung sein kann oder sein soll, ist in keinem Regelwerk niedergeschrieben, denn die Erfahrung des Aufstellers einer Kostenermittlung, die Zahl der vorliegenden Vergleichsprojekte und die Güte deren Datengrundlage lässt sich nun einmal nicht sinnvoll in einer Norm niederschreiben.

Ein sehr weit verbreiteter Fehler innerhalb des Berufsstands der Architekten liegt darin, dass sie ihre Baukosten in „absoluter“ Höhe angeben, das heißt mit einer fixen Zahl. Sicherlich wird niemand in der Lage sein, auf Grundlage einer Vorplanung die exakte Zahl zu benennen, die in der späteren Kostenfeststellung nach Bauende ermittelt wird. Weil dies den Architekten bekannt ist „spüren“ sie die zulässige Abweichung zwischen ihrer Kostenermittlung und der späteren Kostenfeststellung. Dieses Gespür schwankt -je nach Architekt - zwischen 10% und 30% der Baukosten und ist rein berufsstandsspezifisch.

Jeder andere Mensch erwartet, wenn man ihm Kosten in einer bestimmten Höhe, beispielsweise 1,0 Mio. €, benennt, dass die benannten Kosten dann auch eingehalten werden, unabhängig davon, ob es um Baukosten oder beispielsweise eine Autoreparatur geht. Und er empfindet eine Abweichung von „nur“ 10% als durchaus dramatisch, handelt es sich im Beispiel doch bereits um 100.000 €. Während sein Architekt möglichweise stolz ist, die Baukosten um „nur“ 10% überschritten zu haben (dabei stünden ihm ja beispielsweise gespürte 20% Baukostenüberschreitung zu).

In Abhängigkeit von der Erfahrung des Aufstellers in der Baukostenermittlung und seiner Kostenkenntnis im Allgemeinen, von der vorhandenen Planungstiefe, von Zahl und Güte zur Verfügung stehender Vergleichsprojekte, Art des Auftraggebers und der Ausschreibung sollten Baukosten also mit einer erwarteten Varianz (beispielsweise +/- 10%) angegeben werden, denn eine Kostenermittlung wird nur dann mangelfrei sein, wenn sie stimmt, wenn sie die später festgestellten Kosten getroffen hat.

Um es ganz klar zu sagen: Außerhalb von Gerichtsurteilen, die in Einzelfällen unter Würdigung aller im Prozess vorgetragenen Umstände schon einmal eine Baukostenabweichung „durchgehen lassen“, besteht in werkvertraglicher Hinsicht die Anforderung der Mangelfreiheit selbstverständlich auch an eine Kostenermittlung. Und mangelfrei wird eine Kostenermittlung nur sein, wenn sie zutrifft. Also sollten Architekten die von ihnen ermittelten Baukosten stets mit der erwarteten Varianz angeben.

Die Verantwortung für die Angabe der Genauigkeit einer Kostenermittlung liegt alleine bei ihrem Ersteller! Kein Gesetz, keine Norm, keine Richtlinie kann vorschreiben, welche Genauigkeit eine Kostenermittlung hat. Gibt der Architekt eine zu erwartende Ungenauigkeit von > 3% für seine Baukostenberechnung an, wird er sich regelmäßig mit der aus Bauherrensicht berechtigten Frage, ob das denn nicht genauer gehe, konfrontiert sehen. Die ehrliche und aufrechte Antwort des Architekten auf diese Frage kann - außer selbstverständlich bei der Kostenfeststellung zu Bauende - nur ein klares „NEIN!“ sein. Zum einen deswegen, weil eine ungenaue Planung der frühen Leistungsphasen keine genaue Kostenermittlung zulässt. Zum anderen deswegen, weil alleine die Angebote der Handwerker sich ja untereinander in der Höhe üblicherweise deutlich unterscheiden, und zum Zeitpunkt einer frühen Kostenermittlung noch gar nicht klar sein kann, welche Handwerker Monate oder Jahre später ihre Leistungen wie teuer anbieten werden.

Risiken in der Baukostenermittlung und das unsägliche Unvorhergesehene

Bei der Durchführung von Bauprojekten bestehen prinzipiell immer Risiken. Etwa das Risiko von plötzlichen Baupreisschwankungen aufgrund konjunktureller Sonderlagen oder Materialknappheit, unerwarteten Schlechtwetterperioden, Bauunternehmerinsolvenz oder unerwarteten behördlichen Auflagen. Die DIN 276 aktueller Fassung fordert vom Aufsteller einer Baukostenermittlung, dass er sich Gedanken zum Thema Risiken machen möge und, entsprechend des projektspezifischen Risikomanagements, angeben möge, wie er mit den erkannten Risiken umgegangen ist.

Eine Art des Umgangs mit Risiken könnte sein, dass die Risiken zwar zusammengetragen und erläutert, jedoch nicht bewertet werden. Der Auftraggeber also darüber aufgeklärt wird, dass diese Risiken, wenn sie sich denn materialisieren, budgeterhöhend wirken werden.

Eine weitere Art des Risikomanagements besteht darin, dass durch den Aufsteller der Kostenermittlung versucht wird, die Kosten der erkannten Risiken zu beziffern, und sich mit dem Auftraggeber darüber abzustimmen, in wieweit die Risiken in der Kostenermittlung Berücksichtigung finden sollen (welches Risiko sich mit seinen Kosten zu wieviel Prozent Wahrscheinlichkeit erwartungsgemäß materialisiert).

Eine dritte Art des Risikomanagements besteht darin, für die erkannten Risiken bestimmte Stellbeträge vorzusehen, wohl wissend, dass diese Stellbeträge möglicherweise nicht ausreichend, ohne Eintritt des Risikos aber überflüssig sein werden.

In jedem Fall sollte der Bauherr vom Architekten darüber aufgeklärt werden, dass die tatsächlichen Kosten aus Risiken höher sein können als erwartet und wie der Architekt in seiner Baukostenberechnung in der Bewertung der Risiken verfahren ist.

Dank EU-Verbraucherschutz und BGH-Rechtsprechung gilt: Ein Bauherr ist so zu behandeln, als wenn er den Intelligenzquotienten in Höhe von ca. 100 m Feldweg hätte. Demzufolge MUSS er also darüber aufgeklärt werden, dass eine Baukostenermittlung Risiken enthält (die übrigens nichts mit Abweichungen innerhalb der Kostenermittlung zu tun haben, denn wenn sich kein Risiko materialisiert, müssen die Baukosten selbstverständlich im Rahmen der Angabe eingehalten werden).

Oftmals wird von Architekten auf die ermittelten Baukosten ein Zuschlag für „Unvorhergesehenes“ getätigt, der dann budgeterhöhend wirkt und Sicherheit schaffen soll. Als „unvorhersehbar“ wird dann später fälschlicherweise schlechter Baugrund oder etwa nicht erkennbare Substanzschäden am Altbau bezeichnet.
Hierzu ist zu sagen, dass im Rahmen einer geordneten Planungsleistung (LP1, Grundleistung „Beratung zum Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf; Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter“) der Architekt den Bauherrn sehr wohl zur Bestellung eines Baugrundgutachtens und eine Freilegung der Gebäudesubstanz vor Planungsbeginn hätte drängen müssen.
Prinzipiell ist die sprachliche Wirkung des Wortes „Unvorhergesehenes“ vorhersehbar unprofessionell und sollte besser durch die als allen Bereichen der Wirtschaft bekannten „Rückstellungen“ ersetzt werden, jeweils mit Angabe eines Sachthemas oder Risikos, für das die Rückstellungen gebildet werden.

Vollständigkeit von Baukostenermittlungen

Laut DIN 276 sind Baukosten vollständig anzugeben. Die Vollständigkeit bezieht sich zum einen auf die Vollständigkeit innerhalb der Kostenermittlung des Architekten („Lückenlosigkeit“), aber auch auf die Gesamtheit der Kostengruppen.

Dem Architekten obliegt die Angabe der Baukosten für die von ihm betreute Planungsleistung (bei Hochbau-Architekten die Kosten der KGR 300, bei Freianlagenarchitekten die Kosten der KGR 500 nach DIN 276). Für alle übrigen Kosten, beispielsweise die Kosten der TGA in der KGR 400, ist der Architekt auf die Zuarbeit Dritter angewiesen, die er lediglich plausibilisieren und integrieren muss.

Ganz klar: Architekten schulden keine Ermittlung von Baukosten zu Leistungen, die sie selbst nicht beplanen.

Dokumentation von Kostenermittlungen

Mindestumfang der nach DIN 276 geforderten Dokumentation sind in der Kostenermittlung die zu Grunde liegende Planung, die Baubeschreibung, und bei von Dritten zugearbeiteten Kosten auch deren Herkunft. Gleichfalls sollte eine genaue Erläuterung zur Methodik der Kostenermittlung und zur Grundlage der Kostenermittlung (Quellen, Kostenstand etc.) Bestandteil der Dokumentation sein, damit die Kostenermittlung von jedem Außenstehenden als in-sich-schlüssig nachvollzogen werden kann.

Umsatzsteuer

Ob eine Baukostenermittlung, ganz gleich ob Kostenschätzung, Kostenberechnung oder Kostenanschlag, die Umsatzsteuer enthält oder nicht, macht einen Unterschied von in Deutschland exakt 19% aus. Um Baukostenangaben verstehen und bewerten zu können, ist es also unerlässlich anzugeben, ob und an welchen Stellen eine Baukostenermittlung die Umsatzsteuer enthält. Üblicherweise werden alle Teilleistungen und -beträge zunächst als Netto-Beträge berechnet, und erst am Ende die Umsatzsteuer aufgeschlagen. Jede andere Spielart zur Umsatzsteuer (alles nett, alles brutto; auch die Teilbeträge) ist selbstverständlich zulässig, jedoch muss eben stets kommuniziert werden, wie mit dem Thema der Umsatzsteuer in der jeweiligen Baukostenberechnung verfahren wurde.

Hinweis

Die vom Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern (BKI) veröffentlichten Zahlen sind stets „brutto“ einschließlich Umsatzsteuer veröffentlicht. Da die Angabe von Brutto-Beträgen bei Baukosten doch sehr unüblich ist, da in der Regel alle Einheitspreise stets als Nettobetrag angeboten und abgerechnet werden, sorgt das bisweilen für unfreiwillige „Kostensicherheit“.

Kostenprognosen

Die DIN 276 verlangt, dass Kosten bezogen auf den Zeitpunkt der Erstellung der Baukostenberechnung abgestellt werden. Diese Forderung ist in der Praxis kaum zu erfüllen, da www.destatis.de in den veröffentlichten Statistiken der Baupreisentwicklung als Erhebung aus Angeboten und Vergaben immer nur zeitlich versetzt berichten kann. Welche Entwicklung die Baupreise seit Veröffentlichung des letzten bekannten Baupreisindex bis zum Tag der Erstellung einer Baukostenberechnung genommen haben, ist von niemandem nachvollziehbar und kann demzufolge von keinem Architekten angegeben werden. Die entsprechende Anforderung der DIN nach tagesaktuellen Baupreisen ist somit also schon einmal nicht erfüllbar.

Unabhängig von den Baukosten zum Zeitpunkt der Erstellung einer Baukostenermittlung sollen auch die tatsächlichen Baukosten zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Bauwerks prognostiziert werden, was einem Blick des Architekten in die wahrsagende Glaskugel gleichkommt. Alle Kostenveränderungen, wie etwa Baupreissteigerungen für den Zeitraum zwischen Erstellung der Kostenermittlung und Vergabe der Bauleistungen sollen hier neben den Kosten aus den ermittelten Risiken erfasst werden. Selbstverständlich sind dabei die Kosten für zeitversetzt ausgeschriebene Bauabschnitte, etwa bei Unterteilung einer großen Baumaßnahme in mehrere zeitlich versetzte Bauabschnitte, zu berücksichtigen. Da zu erwartende Baupreissteigerungen oder -senkungen im Rahmen der Kostenprognose immer nur spekulativ sein können, ist zum einen zwischen nachvollziehbarer Baukostenberechnung und spekulativer Baukostenprognose zu unterscheiden, zum anderen sollte der Architekt als Ersteller der Baukostenprognose seinen Auftraggeber auch kommunizieren, welche Erwartungswerte in die Kostenprognose als Kostensteigerung oder -senkung, selbstverständlich über mehrere Jahre mit Zinseszins berechnet - eingeflossen sind.

Regionalfaktoren

Das Bauen insgesamt, aber auch einzelne Gewerkeleistungen oder Baustoffe weisen in unterschiedlichen Regionen unterschiedliche Baukosten auf. Diesem Umstand muss bei einer Baukostenermittlung selbstverständlich Rechnung getragen werden, indem beispielsweise im Bundesdurchschnitt angegebene Baukosten mit einem Regionalfaktor belegt werden.